Ein professioneller, zügiger und an den wirtschaftlichen Gegebenheiten (Möglich­kei­ten des Schuldners) orientierter Forderungseinzug hat für beide Parteien den Vorteil, dass unnötige Kosten vermieden werden und sich die Beteiligten auf ihre originären Aufgaben konzentrieren können.

Ausstehende Forderungen begrenzen den Liquiditätsrahmen eines jeden Gläubigers und beschränken damit seine weitere wirtschaftliche Entwicklung. Unnö­tige Titulierungs- und Vollstreckungskosten schmälern die vorhandene wirtschaftliche Masse des Schuldners zum Ausgleich der Forderungen und sollten daher vermieden werden. Gleichzeitig sollte sich jeder Schuldner aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten um den Ausgleich der Forderungen bemühen, um eine Vergleichs­mög­lichkeit zu erhalten oder zu eröffnen. Es wird daher ein Forderungseinzug mit Augenmaß unter Berücksichtigung aller rechtlichen Möglichkeiten offeriert.

Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid

Für den jeweiligen Gläubiger wird der stringente und möglichst kostengünstige Einzug der jeweiligen Forderungen angeboten. Dieses Ziel soll u. a. durch eine Beratung zur Optimierung des Debitorenbestandes und zu einem frühzeitig und konsequent einsetzenden Mahnwesen durch den Gläubiger selbst  erreicht werden. Die Hilfe zur Selbsthilfe ist das Angebot der Wirtschaftskanzlei Stolte.

Weiter wird dem jeweiligen Gläubiger bei wirtschaftlichen Erfolgsaussichten ange­boten, die Forderung unter den gegebenen Umständen und rechtlichen Mög­lich­kei­ten kostenminmierend zu titulieren und erforderlichenfalls konsequent zu voll­strecken. Als Beispiele einer relativ kostengünstigen Titulierung seien hier das Hinwirken auf die Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid, ein Anerkenntnisurteil  oder ein notarielles Schuldanerkenntnis genannt. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen auch in Abwicklungsabteilungen liegen die er­for­­der­­lichen Kenntnisse in den verschiedensten Facetten vor, die auch das P-Konto, die Zusammen­rechnung von verschiedenen Einkünften usw. umfassen.

Für den jeweiligen Schuldner wird eine Prüfung der gegen ihn geltend gemachten Haupt- und / oder Neben­forderung hinsichtlich des rechtlichen Bestandes angeboten. Gänzlich unberechtigte Forderungen wehre ich vollständig für Sie ab. Teilweise berechtigte Forderungen führe ich für Sie auf das berechtigte Maß zurück. Fehlerhaften oder rechtswidrigen Vollstreckungen begegne ich mit den ent­sprechenden Rechts­be­helfen, um diese abzuwenden.

Die gesamte Tätig­keit für den Schuld­ner wird von dem Gedanken getragen, die geltend gemachte Forderung auf die berechtigte Höhe zu reduzieren und dem jeweiligen Gläubiger unter Be­rück­sichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten ein fundiertes Vergleichsangebot zu unterbreiten. Mit einem Teilausgleich der Forderung soll den wirtschaftlichen Belangen beider Seiten Rechnung getragen werden und eine Befriedung der Parteien hergestellt werden. Die Übernahme von und die Be­gleitung in entsprechende Vergleichsverhandlungen runden dementsprechend mein Angebot an Sie ab. Die Hilfe zur Selbsthilfe ist mein Angebot für sie.