Im Bereich des Insolvenzrechts wird die Begleitung und Vertretung der privaten oder gewerblichen Schuldner angeboten.

Ein mögliches Insolvenzverfahren setzt im sog. Verbraucherinsolvenzverfahren einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch voraus. Nach der aktuellen Praxis erhalten natürliche Personen für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungs-
versuch keine Beratungshilfe durch dritte Organisationen. Gleichwohl sind nach wie vor Möglichkeiten gegeben, dass der Verbraucher unter den Voraussetzungen der Beratungshilfe für seinen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch keine Kosten zu tragen hat.

Im Weiteren kann die Erstellung und Verfahrensbegleitung hinsichtlich des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (ugs. sog. Insolvenzantrag) und der Verfahrensbevollmächtigung während des Verfahrens übernommen werden.

Im Rahmen der gewerblichen Insolvenzverfahren sind die insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüche seit längerem übliche Praxis. Ich kann durch meine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Kreditinstituten und aus meiner langjährigen anwaltlichen Praxis auf eine Vielzahl von insolvenzrechtlichen Anfechtungsverfahren zurückblicken. Mein Angebot an Sie ist, gegen Sie gerichtete Anfechtungsansprüche daraufhin zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe diese gerechtfertigt sind. Soweit keine berechtigten Ansprüche geltend gemacht worden sind, berate ich Sie, wie diesen Ansprüchen außergerichtlich begegnet werden könnte. Ebenso übernehme ich gerne die gerichtliche Vertretung in gegen Sie gerichteten Anfechtungsprozessen.