Im Bereich des Insolvenzrechts wird die Begleitung und Vertretung der privaten oder gewerblichen Schuldner angeboten.
Ein mögliches Insolvenzverfahren setzt im sog. Verbraucherinsolvenzverfahren einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch voraus. Nach der aktuellen Praxis erhalten natürliche Personen für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungs-
versuch keine Beratungshilfe durch dritte Organisationen. Gleichwohl sind nach wie vor Möglichkeiten gegeben, dass der Verbraucher unter den Voraussetzungen der Beratungshilfe für seinen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch keine Kosten zu tragen hat.
Im Weiteren kann die Erstellung und Verfahrensbegleitung hinsichtlich des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (ugs. sog. Insolvenzantrag) und der Verfahrensbevollmächtigung während des Verfahrens übernommen werden.