Das Kredit- / Kreditsicherungsrecht ist von einem steten Wandel der gesetzlichen Anforderungen und der richterrechtlichen Rechtsfortbildung geprägt. Gleichzeitig sind mit dem Kredit- / Kreditsicherungsrecht nicht selten die wesentlichen Entscheidungen über die wirtschaftliche Zukunft der Beteiligten verbunden, so dass diesem Bereich eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Für Gläubiger und Schuldner biete ich die Prüfung und Begutachtung bereits abgeschlossener Kredit- und Sicherheitenverträge an, damit Sie eine juristisch fundierte Entscheidung treffen können, ob und ggf. mit welcher Risikoeinschätzung eine außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden soll. Weiter sehe ich die Ermittlung von Vergleichsmöglichkeiten oder Optimierungsbedarf der vertraglichen Regelungen als mein Dienstleistungsangebot an.
Für den jeweiligen Schuldner kann – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – u.a. die Vermeidung eines Anspruches auf Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehenskontogebühren, Kreditbearbeitungsgebühren, eine korrekte Zinsabrechnung sowie ggf. ein noch vorzunehmender Widerruf geprüft und durchgesetzt werden. Ferner können auch etwaige Rückforderungsansprüche gegen das jeweilige Institut geprüft und durchgesetzt werden.
Für den jeweiligen Schuldner kann bei entsprechenden Erfolgsaussichten die Vermeidung eines Anspruches auf Vorfälligkeitsentschädigung , Darlehenskontogebühren, Kreditbearbeitungsgebühren etc. geprüft und durchgesetzt werden oder ggf. auch eine entsprechende Rückforderung geltend gemacht werden.
In jeder Situation einer leistungsgestörten Forderung sollte der Kontakt und der Ausgleich mit dem Gläubiger zu einer vergleichsweisen Lösung gesucht werden. Das Ausloten der Möglichkeiten und die Übernahme der Verhandlungen übernehme ich gern für Sie. Auch die Begleitung in Kreditverhandlungen oder die Übernahme derselben gehört zu meinen angebotenen Dienstleistungen.