Negative „Schufa-Ein-Meldungen“ oder sogenannte „negative SCHUFA-Auskünfte“ hemmen oder verhindern das wirtschaftliche Fortkommen und die wirtschaftliche Entwicklung von Privatpersonen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden …

Eine solche Situation ist dann besonders schwerwiegend, wenn die „Schufa-Ein-Meldung“ unbe­rech­tigt, fehlerhaft ist oder auf einer Verwechselung beruht. Ich prüfe für Sie die entsprechende „Schufa-Ein-Meldung“ und kann in berechtigten Fällen auf eine Berichtigung oder Löschung hinwirken und diese ggf. auch gerichtlich für Sie durchsetzen. Zusätzlich gilt es bei jeder Negativmeldung zu prüfen, ob diese Meldung nicht schon hätte gelöscht werden müssen. Die SCHUFA und andere Wirtschafts­aus­kunfteien haben sich Verhaltensregelungen (den sogenannten Code of Conduct) hinsichtlich der Löschungen etc. gegeben. Gleichwohl kommt es vor, dass die Löschfristen fehlerhaft bzw. unzu­treffend umgesetzt werden. Hier ist dann eine Prüfung anhand der Verhaltensregelungen geboten.

Sollten Sie Schwierigkeiten aufgrund von SCHUFA oder sonstigen Negativmerkmalen bei Aus­kunfteien haben, sprechen Sie mich bitte an. Ich werde eine entsprechende Prüfung für Sie vor­nehmen und bei entsprechenden Erfolgsaussichten eine Berichtigung und / oder Löschung außergerichtlich oder ggf. auch gerichtlich für Sie durchsetzen.