Grundpfandrechtliche Sicherheiten können in vielen Fällen dazu genutzt werden, die „Früchte“ (z. B. Grundschuldzinsen) einer Immobilie durch eine Zwangsverwaltung für den Gläubiger nutzbar zu machen. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Kreditinstituten verfüge ich über einen umfangreichen Erfahrungs­schatz in diesem Teilbereich. Mein Leistungsspektrum umfasst erforderlichenfalls die Schaffung der Voraussetzungen einer Zwangs­ver­waltung, die Bean­tragung und auch (nach einer entsprechenden gerichtlichen Bestellung) die Durch­führung der Zwangsver­wal­tung.

Im Rahmen der jeweiligen Bestellung ist die Immobilie des Schuldners durch den Zwangs­verwalter zu verwalten und zu erhalten sowie einer ggf. bisher nicht ge­ge­benen angemessenen Nutzung zuzuführen. Alle Maßnahmen dienen dem Zweck, die „Früchte“ der Immobilie möglichst weitgehend zur Reduktion der Ver­bind­lich­keiten des Schuldners einzusetzen. Die erforderlichen Kontakte zu Maklern, Hand­werkern etc. bestehen, so dass eine wertschöpfende oder zumindest eine den Sicherheitwert erhaltende Verwaltung dargestellt werden kann.

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